Wie uneheliche Väter die Vaterschaft anerkennen können

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Vaterschaft

In den vergangenen Jahrzenten hat sich das klassische Familienbild gewandelt – längst ist es nichts Ungewöhnliches mehr, wenn die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet sind. Immer mehr Paare entscheiden sich für das Zusammenleben in einer sogenannten nicht ehelichen Lebensgemeinschaft. Ist ein Kind unterwegs oder vielleicht schon geboren, sollten sich beide Eltern auch um die sogenannte elterliche Sorge Gedanken machen. Denn damit diese beiden Eltern zusteht, muss die Vaterschaft anerkannt oder gerichtlich festgestellt werden.

Was sollten unverheiratete Paare tun?

Wenn ein Kind in einer Ehe geboren wird, gelten die beiden Ehepartner automatisch als die Eltern. Bei einer unehelichen Partnerschaft muss der Kindesvater die Vaterschaft anerkennen. Das kann bereits vor der Geburt passieren. Sodann steht die elterliche Sorge beiden Eltern zu, ansonsten zunächst einmal nur der Mutter. Auch nach der Geburt kann die Vaterschaft anerkannt werden – vor dem Jugendamt, dem Amts- oder Familiengericht, einem Standesbeamten oder einem Notar. Im Anschluss muss die Mutter der Vaterschaftsanerkennung zustimmen. Wird die Zustimmung verweigert oder aber auch die Anerkennung durch den Vater, muss die Vaterschaft gerichtlich festgestellt werden. Vor Gericht können sowohl der Vater als auch die Mutter oder das Kind einen entsprechenden Antrag stellen. Das Gericht ordnet dann in den meisten Fällen ein genetisches Abstammungsgutachten an.

Zweifel an der Vaterschaft?

Bestehen seitens einer oder mehrerer beteiligten Zweifel an der anerkannten Vaterschaft, kann ein entsprechender Gentest Klarheit schaffen. Mit Inkrafttreten des Gendiagnostikgesetzes (GenDG) Anfang 2010 wurden private Vaterschaftstests rechtlich erlaubt – jedoch nur, wenn alle Beteiligten einem solchen Test zustimmen. Wird die Zustimmung von einer Partei verweigert, kann die Zustimmung auch hier gerichtlich durchgesetzt werden. Entgegen der Annahme vieler Eltern ist für einen Vaterschaftstest keine Blutentnahme notwendig. Ein Abstrich der Mundschleimhaut reicht vollkommen aus, sodass der Test auch für Kinder keine schmerzhafte Prozedur darstellt. Wer einen solchen Test in Erwägung zieht, sollte sich unbedingt an einen seriösen Anbieter wie beispielsweise www.vaterschaftstests.de wenden. In dem zertifizierten Labor kann ein Vaterschaftstest innerhalb weniger Tage durchgeführt werden und Klarheit schaffen. Wichtig: Der Test muss durch eine neutrale, sachkundige Person dokumentiert werden, um die Identität der Testpersonen zweifelsfrei bestimmen zu können. Zu diesem Zweck können sich Betroffene beispielsweise an einen Arzt oder die Mitarbeiter vom Gesundheits- oder Jugendamt wenden.